Formulare 1450, 1453 & 1402 erklärt: Was das Hauptzollamt sehen will

Wer die Stromsteuerentlastung beantragt, begegnet einer Reihe von Formularnummern des Zolls und stößt dabei teilweise auf veraltete Informationen. Dieser Beitrag ordnet die wichtigsten Vordrucke ein: welches Formular heute gilt, welches ausgelaufen ist und welche Anlagen das Hauptzollamt zusätzlich erwartet.

Formular 1453: Der Antrag auf Entlastung nach § 9b StromStG

Das Formular 1453 („Antrag auf Steuerentlastung für Unternehmen“) ist der zentrale Vordruck für die Stromsteuerentlastung nach § 9b StromStG. Mit ihm beantragen Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft die Erstattung von 20,00 Euro je Megawattstunde für nachweislich versteuerten, betrieblich verwendeten Strom.

Wichtig: Der Antrag wird elektronisch über das Zoll-Portal gestellt (Dienstleistung „Entlastung Energie/Strom für Unternehmen“). Ein Papierantrag ist nicht mehr vorgesehen. Inhaltlich abgefragt werden insbesondere: die entnommenen Strommengen im Entlastungszeitraum, Abzugsposten (z. B. an Dritte weitergegebene Mengen oder Strom für Elektromobilität) und die Zuordnung des Unternehmens zu einer begünstigten Branche.

Formular 1450: Der ausgelaufene Spitzenausgleich

Das Formular 1450 („Antrag auf Steuerentlastung in Sonderfällen“) betrifft den sogenannten Spitzenausgleich nach § 10 StromStG. Diese Entlastung ist ausgelaufen; letztmalig konnte sie für das Verbrauchsjahr 2023 beantragt werden. Wer Anleitungen zum Formular 1450 findet, sollte sie nicht mehr verwenden: Für aktuelle Verbrauchsjahre ist im Grundsatz der Antrag nach § 9b StromStG (Formular 1453) einschlägig. Mit dem seit 2024 erhöhten und ab 2026 dauerhaft geltenden Entlastungssatz von 2,00 Cent pro Kilowattstunde ist das Verfahren nach § 9b StromStG deutlich attraktiver geworden. Zudem ist der Antrag einfacher zu stellen als der ehemalige Spitzenausgleich nach § 10 StromStG.

Formular 1402: Beschreibung der wirtschaftlichen Tätigkeiten

Mit dem Formular 1402 („Beschreibung der wirtschaftlichen Tätigkeiten“) prüft das Hauptzollamt, ob ein Unternehmen zum begünstigten Kreis gehört. Es wird insbesondere bei der erstmaligen Antragstellung angefordert und dient der Zuordnung zu einem Abschnitt der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2003). Anzugeben sind die ausgeübten Tätigkeiten und, sofern mehrere Tätigkeiten ausgeübt werden, Angaben, aus denen sich der Schwerpunkt des Unternehmens ergibt. (Details zur Antragsberechtigung).

Das Formular 1402 ist damit von besonderer Bedeutung für den Antrag: Eine unpräzise Tätigkeitsbeschreibung kann zur falschen Einordnung führen. Bei Mischbetrieben bedarf es besonderer Sorgfalt.

Übersicht zu den Formularen

FormularBezeichnungWann erforderlich?
1453Antrag auf Steuerentlastung für Unternehmen (§ 9b StromStG)immer (Hauptantrag)
1402Beschreibung der wirtschaftlichen Tätigkeitenauf Anforderung, häufig bei erstmaliger Antragstellung
1139Selbsterklärung zu staatlichen Beihilfenbei Entlastungsbeträgen in Höhe von 10.000 Euro oder mehr
1456Selbsterklärung des Nutzers von Nutzenergiebei Weitergabe von Nutzenergie (z. B. Kälte, Druckluft) an Dritte
1450Antrag Spitzenausgleich (§ 10 StromStG)ausgelaufen

Fazit

Für die Stromsteuerentlastung brauchen Sie stets ein Formular (1453), ggf. ergänzt um weitere Anlagen (1402, 1139, 1456). Die Formulare werden über das Zoll-Portal eingereicht. Beim Ausfüllen der Formulare sind die korrekte Abgrenzung der Strommengen und die zutreffende Brancheneinordnung von besonderer Wichtigkeit.

Wenn Sie den Aufwand nicht selbst tragen möchten: Wir prüfen Ihren Anspruch kostenlos und übernehmen die vollständige Antragstellung zum Pauschalhonorar.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall.

Stromsteuerentlastung
jetzt beantragen

Die Erstprüfung ist kostenlos und unverbindlich. Prüfen Sie jetzt, ob Ihr Unternehmen anspruchsberechtigt ist.

Kostenlos Anspruch prüfen
Kostenlos & unverbindlich
Datenschutzkonform
2 Minuten